22.12.2023 5 Min. Lesezeit Anzeige
Lärmbelästigung beim Musik lernen
Musik gehört für gewöhnlich zu den Dingen, die viele Kinder und Erwachsene als heilsam und sogar entspannend empfinden. Für andere sind jedoch die heimischen Übungsstunden nicht zwingend angenehm und werden mitunter sogar als Belästigung empfunden.
Musik gehört für gewöhnlich zu den Dingen, die viele Kinder und Erwachsene als heilsam und sogar entspannend empfinden. Für andere sind jedoch die heimischen Übungsstunden nicht zwingend angenehm und werden mitunter sogar als Belästigung empfunden. Häufig endet dieser Zustand in einem Streit oder landet schlimmstenfalls vor Gericht. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, um leiser zu lernen und es für Mitbewohner und Nachbarn angenehmer zu gestalten. Doch wie genau sieht das aus?
Die gesetzliche Lage bei Lärmbelästigung
Generell heißt es vom Gesetzgeber, dass ein unvermeidbarer Lärm und Geräusche des normalen Lebens von den Nachbarn hinzunehmen sind. Dementsprechend hat jeder Mensch das Recht, innerhalb seiner Wohnung störende Geräusche zu verursachen (dazu gehört auch das Hören und Spielen von Musik). Eine gegenseitige Rücknahme untereinander wird von jedem gefordert.
Allerdings gibt es gewisse Ruhezeiten, die dabei einzuhalten sind. Hierbei orientiert man sich an den folgenden Zeiten:
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Sonn- und Feiertage (ganztägige Ruhe)
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Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr
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Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeit wird um die Einhaltung einer Zimmerlautstärke gebeten. Somit haben alle Parteien die Möglichkeit, ihrem Bedürfnis nach Ruhe nachzugehen. Allerdings können die Ruhezeiten auch variieren und werden vom Vermieter meist sogar im Mietvertrag festgehalten. Wer die Ruhezeiten nicht einhält, handelt somit vertragswidrig und muss eventuelle Konsequenzen hinnehmen.
Für Hobby- und Berufsmusiker gibt es hier sogar eine besondere Bestimmung, welches der Bundesgerichtshof (BHG) beschlossen hat. Im Urteil vom 26. Oktober 2018 wurde festgelegt, dass (je nach Bundesland) von ihnen Mittags- und Nachtruhezeiten einzuhalten sind. An Werktagen ist es ihnen gestattet, zwei bis drei Stunden zu spielen, während an Sonn- und Feiertagen eine bis zwei Stunden in Ordnung sind.
Was für Bußgelder gibt es bei Lärmbelästigung?
Die bereits angekündigten Konsequenzen schließen nicht nur ein Bußgeld mit ein. Wer sich nicht an die Bestimmungen des jeweiligen Haushalts und seiner Umgebung hält, dem drohen möglicherweise auch andere Maßnahmen. Diese sehen wie folgt aus:
| Verstoß | Mögliche Maßnahme |
| Vertragliche Ruhezeiten werden missachtet | Abmahnung seitens des Vermieters |
| Wiederholte Missachtung | Kündigung der Wohnung |
| Nachtruhe oder Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen wird missachtet | Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro |
Die Strafen werden hierbei so hoch angesetzt, weil es nicht nur um die Lärmbelästigung an sich geht. Nachbarn und Mitbewohner entwickeln ab einer gewissen Frequenz möglicherweise gesundheitliche Beschwerden, die weitaus schwerer wiegen.
Mehr zu den Bußgeldern finden Sie auf bussgeldkatalog.net
Welche Hilfsmittel gibt es, um leiser zu lernen?
Sofern man sich an die entsprechenden Ruhezeiten hält, ist es natürlich ohne Schwierigkeiten möglich, weiterhin zu üben. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, die man ergreifen kann, um es auch für seine Umgebung so angenehm wie möglich zu machen. Manche der Maßnahmen ermöglichen sogar das Üben innerhalb der Ruhezeiten, weil sie den erzeugten Ton für die Außenwelt komplett eliminieren.
Mit dazu gehören:
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Schallschutz für bestimmte Instrumente: Für Klaviere gibt es zum Beispiel spezielle Untersetzer für deren Füße. Diese nehmen etwa 90 Prozent der Körperschallwellen aus dem Klang, der somit nicht durch Wände, Böden oder Decken dringen kann.
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Kopfhörer nutzen: Diese Maßnahme lässt sich vor allem bei elektronisch funktionierenden Instrumenten nutzen. Die meisten von ihnen besitzen einen Anschluss für Kopfhörer. Somit ist das Spielen sogar innerhalb der Ruhezeiten möglich.
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Töne-Dämpfer: Für Streichinstrumente gibt es eine spezielle Klemme, die den Ton dämpft. Ähnliche Vorrichtungen sind auch für Blechblas- und Tasteninstrumente erhältlich.
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Schallschutz mittels Vorhang: Für die Fenster und Türen gibt es sogenannte Schallschutzvorhänge, die leicht zu montieren sind und einen Großteil des Schalls eliminieren. Schließt man die Fenster und Türen zusätzlich, wird der überwiegende Teil der Musik von den Maßnahmen verschluckt.
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Raum mit speziellen Platten dämmen: Für die Wände gibt es entsprechende Platten aus schalldämpfendem Schaumstoff. Diese Maßnahme ist vor allem dann geeignet, wenn man seitliche Nachbarn hat. Die Platten werden einfach an den Wänden montiert und nehmen (ähnlich wie die Vorhänge) den Schall aus der Umgebung.
Viele der Maßnahmen lassen sich auch in einer Mietwohnung umsetzen, denn sie sind einfach zu bewerkstelligen und können auf Wunsch auch wieder abgenommen werden.
Offenes Gespräch mit dem Nachbarn suchen
Ein sehr guter Ratschlag für alle Musiker besteht darin, das offene Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Die meisten von ihnen sind nicht nur umgänglich, sofern die Ruhezeiten eingehalten werden, sondern auch offen für gewisse Absprachen.
Tipp: Wer vorher fragt, ob eine bestimmte Zeit am Tag zum Üben genutzt werden kann, hat in der Regel weniger Schwierigkeiten mit den Nachbarn.
Denn mit Hilfe der gegenseitigen Abstimmung ist es für diesen auch leichter abzusehen, wann die jeweiligen Übungsstunden ein Ende finden. Im Ernstfall lassen sich auf diesem Weg sogar Streitigkeiten vermeiden, da Probleme gleich angesprochen werden können und nicht umgehend gerichtlich verhandelt werden müssen.
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